
Allgemeine Informationen
Für die Fliegertauglichkeitsuntersuchungen von Privatpiloten (Kl. 2) und LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) ist eine Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger (AME) nach EASA durch die für Ihr Land zuständige Luftfahrtbehörde erforderlich.
Mit dem Besuch des Fliegerarztlehrganges sind die theoretischen Voraussetzungen wie folgt geschaffen und werden von allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt:
Kursübersicht
Basic (englisch) |
Theorielehrgang zur Anerkennung |
Basic + Advanced (englisch) |
Theorielehrgang zur Anerkennung |
Basic + Advanced + Diploma (nur für deutsche Staatsbürger) |
Anerkennung für die Zusatzbezeichnung Flugmedizin. |
Refresher (deutsch) |
Fliegerärztliche Pflichtfortbildung zur Verlängerung |
Außerdem werden nach der Weiterbildungsordnung für Ärzte für die Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ zusätzlich verlangt:
- Facharztanerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder für Arbeitsmedizin
- 6 Monate Weiterbildung bei einem für die Zusatzbezeichnung Flugmedizin weiterbildungsermächtigten Arzt.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als AME Kl. 1 finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamt.
Lehrgangskosten
Basic
Advanced
Diploma
Stornobedingungen: siehe AGB
Veranstaltungsort
Tagungshotel Lufthansa Seeheim (www.lufthansa-seeheim.de) für alle Kurse und Refresher.
Anerkennung als ärztliche Fortbildung
Die Landesärztekammer Frankfurt zertifiziert den Basic, Advanced und Diploma Course mit jeweils 65 Punkten.